Kurz beantwortet: Ein Zollfreilager ist ein zolltechnisch besonderes Hochsicherheitslager. Silber, Platin und Palladium, die dort eingelagert bleiben, gelten als nicht eingeführt, deshalb fällt beim Kauf keine Mehrwertsteuer an. Du sparst die 19 %, solange das Metall im Lager liegt. Erst bei einer physischen Auslieferung wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Das Problem: 19 % Mehrwertsteuer auf weiße Metalle

Anlagegold ist beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit, das regelt § 25c UStG. Für Silber, Platin und Palladium gilt diese Befreiung nicht: Kaufst du einen Silberbarren im Laden und nimmst ihn mit, zahlst du 19 % Mehrwertsteuer obendrauf.

Damit startet dein Investment mit einem eingebauten Rückstand: Das Metall muss erst rund ein Fünftel an Wert zulegen, bevor du bei null bist. Genau hier setzt das Zollfreilager an.

Wie ein Zollfreilager funktioniert

Ein Zollfreilager (auch Freilager oder Offenes Zolllager) ist ein Bereich, der zollrechtlich wie Ausland behandelt wird. Waren, die dort lagern, gelten als nicht in den Wirtschaftsraum eingeführt. Ohne Einfuhr entsteht keine Einfuhrumsatzsteuer.

Für dich als Käufer heißt das: Du erwirbst deinen Silber-, Platin- oder Palladiumbarren und lässt ihn direkt im Zollfreilager eingelagert. Der Kauf bleibt mehrwertsteuerfrei, dein voller Betrag arbeitet im Metall. Verkaufst du später aus dem Lager heraus, bleibt der Vorgang ebenfalls außerhalb der Einfuhr, es fällt auch beim Verkauf keine Mehrwertsteuer an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Silber, Platin und Palladium kosten beim normalen Kauf in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer, Anlagegold nicht (§ 25c UStG).
  • Im Zollfreilager eingelagerte Metalle gelten als nicht eingeführt: keine Mehrwertsteuer beim Kauf.
  • Kauf, Lagerung und Verkauf innerhalb des Lagers bleiben mehrwertsteuerfrei.
  • Erst bei physischer Auslieferung wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
  • Dein Metall bleibt dabei namentlich zugeordnetes Eigentum, versichert im Hochsicherheitstresor.

Die einfache Rechnung

Kauf im LadenKauf mit Zollfreilager
Budget5.000 €5.000 €
Davon Mehrwertsteuer (19 %)ca. 798 €0 €
Arbeitet im Metallca. 4.202 €5.000 €
Mehr Metall fürs gleiche Geldca. 19 % mehr

Dazu kommt die Lagergebühr des Tresors. Sie liegt üblicherweise deutlich unter dem, was die Mehrwertsteuer einmalig kosten würde, und beinhaltet Versicherung und Verwahrung.

Sicherheit und Eigentum im Zollfreilager

Ein Zollfreilager ist kein anonymer Sammeltopf. Bei EU-Frei gilt: Jeder Barren ist nummeriert und deinem Namen zugeordnet, der Bestand ist vollumfänglich versichert und lagert in LBMA-anerkannten Hochsicherheitstresoren. Du bleibst jederzeit Eigentümer, das Metall ist nicht Teil einer Bankbilanz und nicht von der Bonität eines Anbieters abhängig.

Transparenz gehört dazu: Bestand, Transaktionen und Dokumente siehst du in Echtzeit, wie auf der Startseite gezeigt.

Was bei einer Auslieferung passiert

Du kannst dir dein Metall jederzeit liefern lassen. Mit der Auslieferung verlässt es das Zollfreilager und wird regulär eingeführt, dann fällt die Einfuhrumsatzsteuer auf den aktuellen Wert an. Deshalb gilt als Faustregel:

  • Langfristiger Vermögensaufbau: eingelagert lassen, mehrwertsteuerfrei kaufen und verkaufen.
  • Physischer Besitz zu Hause: Auslieferung bewusst planen und die Steuer einkalkulieren. Wie du dann sicher lagerst, liest du im Artikel Gold sicher lagern.

Häufige Fragen

Ist ein Zollfreilager legal?

Ja. Zollfreilager sind staatlich bewilligte, zollamtlich überwachte Einrichtungen. Der Mehrwertsteuer-Aufschub ist die gesetzlich vorgesehene Folge der Lagerung, kein Steuertrick.

Warum betrifft das Gold nicht?

Anlagegold ist nach § 25c UStG ohnehin mehrwertsteuerfrei. Das Zollfreilager ist deshalb vor allem für Silber, Platin und Palladium interessant, dort spart es die vollen 19 %.

Kann ich mein Metall im Zollfreilager jederzeit verkaufen?

Ja. Bei EU-Frei verkaufst du online zu transparent ausgewiesenen Marktpreisen, der Betrag wird auf dein hinterlegtes Konto überwiesen. Solange das Metall im Lager bleibt, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Gehört mir das Metall im Zollfreilager wirklich?

Ja. Nummerierte Barren, namentliche Zuordnung, versicherte Verwahrung: Du bist Eigentümer, nicht Gläubiger. Das unterscheidet die Lösung von Zertifikaten und ETCs.

Quellen: § 25c UStG, Zoll.de, LBMA

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Edelmetallpreise können schwanken. Für steuerliche Fragen wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Stand: August 2026.